Physiotherapie Eldena

Physiotherapie Andrea Preuß – Praxis für Neurologie und Orthopädie

„Bei uns steht der gesamte Mensch mit seinen Fähigkeiten und Einschränkungen im Vordergrund und nicht die einzelnen Krankheitssymptome.’’

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Physiotherapie Eldena

Unsere Leistungen

Therapeutische Leistungen

  • Krankengymnastik
  • Krankengymnastik (Atemtherapie)
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lympdrainage
  • Neurologische Krankengymnastik nach Bobath
  • Hausbesuche
Heute Termin erhalten

Unsere therapeutischen Schwerpunkte

Physiotherapie für neurologische Rehabilitation und Manuelle Therapie in der Orthopädie

Viele neurologische Erkrankungen führen zu Einschränkungen im Alltag und im schlimmsten Fall zu Pflegebedürftigkeit. Wir unterstützen Sie einfühlsam Ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen und eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit Ärzten, Angehörigen und der Pflege ist uns hierbei besonders wichtig.

Die orthopädische Manuelle Therapie hingegen beinhaltet die Behandlung von Problemen im Gelenksystem, Nervensystem und Muskelsystem bzw. von akuten und chronischen Beschwerden, Verletzungen und Erkrankungen am Bewegungsapparat. Unsere Therapeuten wurden dazu gesondert geschult und werden fortlaufend weitergebildet.

Therapie Platz anfragen
Geriatrie

Physiotherapie in der geriatrischen Rehabilitation

Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Fähigkeiten, die zu einer selbständigen Lebensführung beitragen, sowie ein aktiver Alltag in dem die eigenen Wünsche und Vorstellungen realisierbar sind

Muskelkraft gewinnen

Erhalt und Erarbeitung von wichtigen Funktionen wie Muskelkraft, Gleichgewicht und Gehfähigkeit

Motorik stärken

Erweiterung der motorischen Grundeigenschaften wie Ausdauer, Kraft und Koordination

Alltag meistern

Training von alltagsorientieren Fähigkeiten, z.B. Treppensteigen

Selbstständigkeit

Schulung vom Kompetenzen im Bereich Haushalts- und Lebensführung, z.B. Heben und Tragen von Gegenständen

Krankheitsbilder

Bei welchen Krankheitsbildern wird die neurologische Physiotherapie angewandt?

  • Schlaganfall
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Parkinson-Syndrome
  • Demenz
  • Infantile Zerebralparese (ab dem 18. Lebensjahr)
  • Amyothrope Lateralsklerose (ALS)
  • Querschnittslähmung
  • Sonstige angeborene oder erworbene Schädigungen des zentralen Nervensystems
  • Erkrankung des peripheren Nervensystems

Beraten lassen

Team

Andrea Preuß

Physiotherapeutin

Christine Ruge

Physiotherapeutin

Lukas Harfenmeister

Physiotherapeut

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine ärztliche Überweisung?

Sie benötigen eine Verordnung für Krankengymnastik (Rezept), die von Ihrem Arzt ausgestellt wird. Auch Patienten mit einer privaten Krankenversicherung benötigen ein Rezept, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Es ist allerdings auch möglich Behandlungen als Selbstzahler vollständig zu tragen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja, wir machen Hausbesuche. In der Regel werden diese bei Patienten, die nicht mehr oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen selbstständig in die Praxis kommen können. vom Arzt verordnet. Der Hausbesuch ist dann auf dem Rezept vermerkt. Falls Ihr Arzt keinen Hausbesuch verordnet hat. ist es möglich auf Selbstzahler-Basis eine Vereinbarung mit uns zu treffen. Fragen Sie dazu einfach unsere Therapeuten.

Krankenkassen und Kosten?

Wir akzeptieren jede in Deutschland zugelassene Krankenkasse. Dazu zählen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen fällt in der Regel eine Rezeptgebühr und ein Eigenanteil an. Hierzu können sowohl Ihre Krankenversicherung als auch wir im Vorfeld Auskunft geben.

Was benötige ich beim 1. Termin?

– eine Verordnung Ihres Arztes – bitte vor dem 1. Termin vorlegen
– Zuzahlungsbefreiungskärtchen (falls vorhanden)
– letzter Krankenhausbericht bzw. Entlassungsbericht der ReHa Klinik

Bis wann muss ich einen Termin abgesagt haben?

Wir bitten Sie Termine mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin abzusagen.

Bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen (egal aus welchem Grund), die nicht wieder belegt werden konnten, müssen wir Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelungen (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung stellen.

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